Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISP-EURONET e.K.

Stand 2018

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§1 Geltung der Bedingungen

  1. ISP-EURONET e.K. (im folgenden ISP) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn ISP sie schriftlich bestätigt.
  3. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der ISP, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von ISP Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch ISP zustande. ISP kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Voraussetzung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. Der Vertrag kommt auch dann zustande wenn eine Leistung durch ISP erbracht wird die einem Grundvertrag gleich kommt.
  2. Soweit ISP sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden ISP kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

  1. Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens ein Jahr -Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
  2. Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss ISP, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode – schriftlich per Einschreiben zugehen.
  3. Sofern keine Kündigung bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

§4 Leistungsumfang

  1. ISP ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Grundvertrag beigefügten Anlage(n) und den erbrachten Leistungen.
  2. Soweit ISP entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung- eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunde

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die ISP- Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
    a) ISP innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
    b) ISP unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
    c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die ISP Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
    d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am ISP erforderlich sein sollten.
    e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
    f) ISP erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die ISP durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
    h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen;
    i) ISP entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
  2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist ISP sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare der ISP- Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch ISP gestattet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Nutzung durch Dritte unter achtzehn Jahren ist ausdrücklich und ohne Ausnahme nicht gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-., Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriff- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der ISP- Dienste durch Dritte entstanden sind.

§7 Zahlungsbedingungen

  1. ISP stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der /den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den Bedingungen der jeweiligen Online Clearingstation für Kreditkarten Abrechnungssysteme.
  2. Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus und sofort zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
  3. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden sofort fällig.
  4. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von ISP sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf ISP Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
  5. ISP wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und – soweit verfügbar- in elektronischer Form zukommen lassen.
  6. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist ISP berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,
     Leistungsverzögerung, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche ISP kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ISP die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern ISP oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von ISP autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten – hat ISP auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ISP, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
    a) Der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die ISP Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
    b) Die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches ISP liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn ISP oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ISP berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass ISP eine höhere Zinsenlast nachweist.
  2. ISP kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und ISP gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
  3. Die Geltendmachung weiter Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ISP vorbehalten.

§10. Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die ISP1 Woche gebunden. Der Käufer ist an seinen Auftrag 2 Wochen gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der EUR ONET. Die Bindung des Käufers erlischt, wenn die ISP den Auftrag nicht binnen 4 Wochen schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware liefert. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die ISP sie schriftlich bestätigt.

§11. Preise

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungsort, jedoch ohne Verpackung und Fracht.

§12. Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Gerät die ISP in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausgeschlossen. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der ISP beginnt.

§13. Versand- und Gefahrenübergang

Die Gefahr – auch bei frachtfreier Lieferung – geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der ISP verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung vereinbart.

§ 14. Zahlung

Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, wird jede Rechnung sofort nach Zugang beim Käufer fällig und ist ohne jeden Abzug zu zahlen. Die ISP behält sich vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Wechsel oder Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und ausschließlich zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitungen von Zahlungszielen oder bei Verzug können Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangt werden. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§15. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der ISP aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der ISP die folgenden Sicherheiten gewährt. Die Ware bleibt Eigentum der ISP, Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für die ISP als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der ISP durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die ISP übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der ISP unentgeltlich. Ware, an der der ISP(Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Die ISP ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange sie nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die ISP ab. Die ISP ermächtigt ihn widerruflich, die an die ISP abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der ISP hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die ISP berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die EURO NE liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§16 Verfügbarkeit der Dienste

  1. ISP bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. ISP wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
  2. ISP unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via Electronic-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in §20 und im Grundvertrag festgehalten.

§17 Geheimhaltung, Datenschutz

  1.  Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die ISP unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass ISP seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergaben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich ISP Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ISP berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
  4. ISP steht dafür ein, dass alle Personen, die von ISP mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
  5. Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§18 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber ISP wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
  2. ISP haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen ISP Leistungen unterbleiben. ISP haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
  3. ISP haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist bei Schäden, die
    a) durch die Inanspruchnahme von ISP Diensten,
    b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch ISP,
    c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch ISP,
    d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens ISP,
    e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch ISP nicht erfolgt ist,
    der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    Im Übrigen beschränkt sich die Haftung ISP für den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.

  5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die ISP oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der ISP- Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
  6. ISP haftet nicht für Schäden aufgrund der Nutzung von Software, die nicht von ISP entwickelt wurde und verweist auf die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.

§19 Zusätzliche Bestimmungen

  1. Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne ISP – Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrages- und Verkaufsbedingungen der ISP für:
    a) Produktlieferungen für kaufmännisch/gewerbliche Besteller,
    b) Materiallieferung in Projekten,
  2. Unter sonstige Aufträge fallen
    a) Hardwarelieferung

§20 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der ISP.
  2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzlich Ansprechstelle benannt wurde.

    ISP-EURONET e.K.
    Ahornweg 20
    D-61449 Steinbach

    USt-IdNr.: DE219078497

    Telefon: +49 6171 63357 0
    Fax: +49 6171 63357 19
    E-Mail:   info@euronet.de
    URL: https://www.euronet.de

  4.  An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der ISP – Kunden gebunden.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder wird, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätte, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.